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   OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21   

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https://dejure.org/2021,22842
OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21 (https://dejure.org/2021,22842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.07.2021 - 3 B 194/21 (https://dejure.org/2021,22842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 3 B 194/21 (https://dejure.org/2021,22842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 71 Abs. 1, AufenthG § 51 Abs. 6, VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3a
    Duldung; Abschiebung; Ausreisepflicht; gewöhnlicher Aufenthalt; örtliche Zuständigkeit; Ausländerbehörde; dauerhafte Aufenthaltsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17

    Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    Von einer dauerhaften Aufenthaltsänderung in diesem Sinn ist auch für den hier vorliegenden Fall einer Abschiebung in das Heimatland zur Umsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht auszugehen (unklar: NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 31).

    9 Sind damit die bisherigen räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts für den Antragsteller gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG erloschen, kann auf die allgemeine Zuständigkeitsregelung in § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG zurückgegriffen werden, da sich der "gewöhnliche" Aufenthalt vorliegend nicht mehr nach den ausländer- und asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen richtet, welche andernfalls hier maßgeblich wären, da ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung nicht entgegen den maßgeblichen ausländer- oder asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen angenommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris Rn. 6 m. w. N.; s. a. NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 26 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13).10 Hiervon ausgehend teilt der Senat die Auffassung des Antragsgegners, dass dieser örtlich unzuständig ist, da der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.

  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    Hierfür genügt nicht allein der auf ein dauerhaftes Verweilen gerichtete Wille des Betroffenen, hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    Dies setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    9 Sind damit die bisherigen räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts für den Antragsteller gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG erloschen, kann auf die allgemeine Zuständigkeitsregelung in § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG zurückgegriffen werden, da sich der "gewöhnliche" Aufenthalt vorliegend nicht mehr nach den ausländer- und asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen richtet, welche andernfalls hier maßgeblich wären, da ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung nicht entgegen den maßgeblichen ausländer- oder asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen angenommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris Rn. 6 m. w. N.; s. a. NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 26 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13).10 Hiervon ausgehend teilt der Senat die Auffassung des Antragsgegners, dass dieser örtlich unzuständig ist, da der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.
  • OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12

    Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    9 Sind damit die bisherigen räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts für den Antragsteller gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG erloschen, kann auf die allgemeine Zuständigkeitsregelung in § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG zurückgegriffen werden, da sich der "gewöhnliche" Aufenthalt vorliegend nicht mehr nach den ausländer- und asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen richtet, welche andernfalls hier maßgeblich wären, da ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung nicht entgegen den maßgeblichen ausländer- oder asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen angenommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris Rn. 6 m. w. N.; s. a. NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 26 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13).10 Hiervon ausgehend teilt der Senat die Auffassung des Antragsgegners, dass dieser örtlich unzuständig ist, da der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.
  • BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06

    Bewertung eines unter strafrechtlichen Gesichtspunkten erzwungenen Aufenthaltes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    11 Für die Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG ist die Legaldefinition aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I heranzuziehen (BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 3 B 415/13 -, juris Rn. 9; NdsOVG, a. a. O. Rn. 28 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2020 - 4 MB 24/20

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Wirkungen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    Erforderlich ist vielmehr in der Regel, dass der Ausländer seinen dauerhaften Aufenthalt in das Ausland verlegt (OVG Schl.-H., Beschl. v. 7. August 2020 - 4 MB 24/20, 4 O 19/20 -, juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. Bergmann/Dienelt/Dollinger, AufenthG, 13. Aufl. 2020, § 51 Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 13.02.2014 - 3 B 415/13

    Verbandskompetenz zur Entscheidung über die Verlängerung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
    11 Für die Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG ist die Legaldefinition aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I heranzuziehen (BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 3 B 415/13 -, juris Rn. 9; NdsOVG, a. a. O. Rn. 28 -, jeweils m. w. N.).
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